Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Desinfektionsmittel darf nicht als „hautfreundlich“ beworben werden / 2024veröffentlicht am 15. Oktober 2024
BGH, Urteil vom 10.10.2024, Az. I ZR 108/22
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, Art. 72 Abs. 3 EU-VO 528/2021Der BGH hat entschieden, dass die Angabe „hautfreundlich“ zur Bezeichnung eines Desinfektionsmittels wettbewerbswidrig ist. Nach der sog. Biozidverordnung (Art. 72 Abs. 3 EU-VO 528/2021) darf „in der Werbung für Biozidprodukte … das Produkt nicht in einer Art und Weise dargestellt werden, die hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit irreführend ist. Die Werbung für ein Biozidprodukt darf auf keinen Fall die Angaben „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten„. Demgegenüber hebe die Angabe „Hautfreundlich“ eine positive Eigenschaft des beworbenen Desinfektionsmittels hervor und sei, so der Senat, dadurch geeignet, die Risiken des Biozidprodukts zu verharmlosen. Die Betonung der positiven Eigenschaft stehe zudem im Widerspruch zu dem von der Biozidverordnung verfolgten Ziel, den Einsatz von Biozidprodukten zu minimieren. Der BGH hat vor dieser Entscheidung den EuGH angerufen, welcher durch Urteil entschieden hatte (EuGH, Urteil vom 20.06.2024, Az. C-296/23). Zur Pressemitteilung 194/2024 der Entscheidung: (mehr …)
- LG Freiburg: Feststellung von DSGVO-Schadensersatzanspruch setzt nur Möglichkeit, nicht Wahrscheinlichkeit eines Schadens voraus / 2024veröffentlicht am 14. Oktober 2024
LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24.05.2024, Az. 8 O 304/23
Art. 82 DSGVODas LG Freiburg hat entschieden, dass ein Kläger die Feststellung eines Schadensersatzanspruches gem. Art. 82 DSGVO bereits dann beantragen kann, wenn die spätere Verwirklichung eines weiteren Schadens in absehbarer Zeit nach der Art der Verletzung möglich erscheint. Nicht erforderlich sei eine darüber hinausgehende Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Schäden. Das LG Freiburg hat damit anders als das LG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2024, Az. 27 O 92/23 entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Stuttgart: Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO setzt Wahrscheinlichkeit des Schadens voraus / 2024veröffentlicht am 11. Oktober 2024
LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024, Az. 27 O 92/23
Art. 82 Abs. 1 DSGVO, § 286 ZPODas LG Stuttgart hat entschieden, dass der Kläger eines Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 DSGVO nachzuweisen hat, dass der Schadenseintritt wahrscheinlich und nicht nur möglich ist. Zitat: „Bei primären Vermögensschäden muss der Betroffene zur Begründung des Feststellungsinteresses darlegen, dass ein auf die Verletzungshandlung zurückzuführender Schaden wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 26.07.2018 – I ZR 274/16, WM 2018, 1591 Rn. 23). Zur Wahrscheinlichkeit eines materiellen Schadens trägt die Klägerin aber nicht substantiiert vor. Ihr Vorbringen zum Schaden erschöpft sich in der Darlegung eines immateriellen Schadens. Nachdem die Betroffenheit der Klägerin von dem streitgegenständlichen API-Bug gerade nicht nachgewiesen ist, käme die Feststellung eines Schadensersatzanspruchs im Übrigen auch in der Sache nicht in Betracht.“ Weiter führte die Kammer aus: Ein Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen eines Scraping-Vorfalls auf Twitter (jetzt X), so die Kammer, setze voraus, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des klagenden Nutzers vorgelegen habe. Dies wiederum erfordere, dass der Twitter-Account des klagenden Nutzers von dem API-Bug betroffen gewesen sei, wobei seine Betroffenheit von dem klagenden Nutzer zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Naumburg: Zur urheberrechtlichen Vertragsstrafe von 500,00 EUR je Motiv / 2013veröffentlicht am 10. Oktober 2024
OLG Naumburg, Urteil vom 08.08.2013, Az. 9 U 213/12
§ 339 BGBDas OLG Naumburg hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe wegen urheberrechtswidrigen Verhaltens unter Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung 500,00 EUR je Motiv betragen kann. Dabei berücksichtigte das OLG Naumburg die Größe des von den Beklagten betriebenen Unternehmens, welches als Kleinunternehmen eingestuft wurde. Das LG Halle (Az. 2 O 2/12) hatte die Beklagten zuvor wegen 25 Verstößgen gegen eine Unterlassungserklärung zu einer Gesamtvertragsstrafe von 127.500,00 EUR verurteilt; der Senat reduzierte diese Vertragsstrafe auf 15.250,00 EUR und legte dem Kläger 9/10 der Kosten des Rechtsstreits auf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Meta/Facebook darf personenbezogene Daten nicht unbefristet nutzen / 2024veröffentlicht am 7. Oktober 2024
EuGH, Urteil vom 04.10.2024, Az. C-446/21
Art 5 Abs. 1 lit c DSGVO, Art. 9 Abs. 1 und 2 DSGVODer EuGH hat entschieden, dass der in der DSGVO festgelegte Grundsatz der „Datenminimierung“ verbietet, dass personenbezogenen Daten, die Meta (vormals Facebook) von einer Person erhält, die sowohl auf als auch außerhalb der Facebook-Plattform erhoben wurden, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden. Weiterhin berechtige allein der Umstand, dass eine Person Daten zu ihrer sexuellen Orientierung offensichtlich öffentlich mache, noch nicht dazu, dass andere personenbezogene Daten verarbeitet werden, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BAG: Zur Zulässigkeit einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag / § 307 BGBveröffentlicht am 4. Oktober 2024
BAG, Urteil vom 18.08.2005, Az. 8 AZR 65/05
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 309 Nr. 6 BGBDas BAG hat entschieden, dass eine Klausel in einem Anstellungsvertrag, die für jeden Einzelfall eines Wettbewerbsverstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe des ein- bis dreifachen Monatsgehalts vorsieht, wobei die genaue Höhe vom Arbeitgeber nach der Schwere des Verstoßes festgelegt wird, eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Verbreiten von Inhalten innerhalb einer privaten, geschlossenen Whatsapp-Gruppe / 2024veröffentlicht am 2. Oktober 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.07.2024, Az. 1 Ws 171/23, 1 Ws 174/23, 1 Ws 175/23, 1 Ws 176/23, 1 Ws 177/23
§ 86a StGB, § 130 StGB, § 184a StGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Verbreiten verbotener Inhalte im Sinne von § 130 Abs. 2 StGB nur dann vorliegt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Empfänger den Inhalt an eine größere, nicht mehr zu kontrollierende Personengruppe weiterleitet und der Versender dies zumindest billigend in Kauf nimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Eine Plattform, die rechtmäßiges Handeln nicht erlaubt, darf nicht benutzt werden / 2023veröffentlicht am 1. Oktober 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.05.2023, Az. 6 W 28/23
§ 2 Nr. 3 PAngV, § 12 Abs. 3 UStGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gesamtpreis auch die Umsatzsteuer mit angeben muss. Soweit sich das Angebot nur an Unternehmer richte, müsse darauf explizit hingewiesen werden. Gebe es, wie vom Beklagten eingewandt, auf der Plattform nicht ausreichend Platz für eine entsprechende Artikelbeschreibung, „darf eine Plattform für eine Werbung mit Preisangaben schlicht nicht verwendet werden, wenn sie keinen Raum für rechtmäßiges Handeln bietet.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Bei Verpflichtung zum Rückruf Nachweis durch Vorlage von Schreiben / 2024veröffentlicht am 30. September 2024
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2024, Az. 2 U 67/23
§ 140b PatGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der zum Rückruf verurteilte Patentverletzer den erfolgten Rückruf durch die Vorlage eines Musters seiner Rückrufschreiben sowie einer Liste mit den Adressaten des Rückrufschreibens oder durch Kopien sämtlicher versendeter Schreiben nachweisen muss. Der Senat führt damit seine Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2021, Az. I-2 W 18/21 – Rückrufvollstreckung I und OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2021, Az. I-15 U 25/20 – Sanitäre Einsetzeinheit fort. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Düsseldorf: Zur Auskunft bei Patentverletzung in elektronischer Form / 2024).
- OLG Stuttgart: Zur Frage, wann eine Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vorliegt / 2024veröffentlicht am 27. September 2024
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2024, Az. 2 Ukl 2/24
§ 2 UKLaG, § 2 Nr. 9 TabakerzGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass maßgeblich für das Vorliegen von Außenwerbung i. S. d. § 2 Nr. 9 TabakerzG der Ort sei, an dem die Werbung bestimmungsgemäß oder doch erwartbar wahrgenommen werde. Erfasst werde somit neben dem Einsatz von Werbemitteln außerhalb eines Ladenlokals auch Werbung im Ladenlokal, wenn sie im Außenbereich wahrgenommen werde. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Stuttgart: Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung, bei acht Wochen des Zuwartens / 2024).