Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. September 2024

    BGH, Beschluss vom 11.10.2017, Az. I ZB 96/16
    § 14 Abs. 5 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 S.2 lit. a EU-VO 207/2009, § 890 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO 

    Der BGH hat entschieden, dass die im Wege einer einstweiligen Verfügung erlassene Unterlassungsverpflichtung auch Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. Im vorliegenden Fall  habe die Schuldnerin dadurch gegen die ihr in der einstweiligen Verfügung auferlegte Unterlassungsverpflichtung verstoßen, dass sie keine Maßnahmen ergriffen habe, um den Weitervertrieb der von ihr vor Zustellung der einstweiligen Verfügung an Großhändler ausgelieferten Produkte zur Wundversorgung zu verhindern, auf deren Verpackung ohne Nennung der Markeninhaberin ein Klebeetikett wie in der einstweiligen Verfügung abgebildet aufgebracht gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. September 2024

    OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 19.06.2024, Az. 3 U 2541/23
    § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass der Rechtsverkehr bei einer ihm bekannten Vielzahl an Kennzeichen auf der Vorderseite einer Produktverpackung keinen Anlass hat, nach weiteren zusätzlichen, ihm unbekannten Herkunftshinweisen zu suchen. Dies gilt insbesondere, wenn sich diese an markenuntypischen Stellen, z.B. der Rückseite der Verpackung, befinden. Der Durchschnittsverbraucher sehe im vorliegenden Fall in dem Zeichen „HAPPY BÄRSDAY“ auf der Rückseite der deutschen HARIBO Goldbären-Verpackung keinen Herkunftshinweis. Der Verkehr kenne die Verpackung der „HARIBO Goldbären“, deren wesentliche Gestaltungselemente und deren Aufbau seit vielen Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben seien. Die Verpackung werde seit dieser Zeit geprägt durch die folgenden sechs Herkunftszeichen: Unternehmenskennzeichen und Dachmarke „HARIBO“, Produktmarke „Goldbären“, Bildmarke „Goldbär-Charakter“, 3-D-Marke Goldbär-Produktform, welche durch das rechteckige Sichtfenster zu sehen ist, die Marke „HARIBO MACHT KINDER FROH…“ und die Farbmarke „Gold“. Lediglich der „Goldbären“ Schriftzug sei von der Position unter dem Sichtfenster auf die Stelle über dem Sichtfenster gewechselt, habe aber im Wesentlichen die gleiche Schriftgröße und Schriftart behalten. Entscheidend sei im vorliegenden Fall, dass der Verkehr sich an diesen bekannten Kennzeichen der Beklagten – die von ihm als Herkunftshinweise wahrgenommen würden – orientiere, auch wenn er den streitgegenständlichen Jubiläumseditionen begegne. Die große Bekanntheit des Produktkennzeichens „GOLDBÄREN“, des Goldbären-Charakters und des Herstellerkennzeichens „HARIBO“ spreche bei der Verwendung der angegriffenen Zeichen gegen eine Wahrnehmung als zusätzlichen Herkunftshinweis. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2024

    BGH, Urteil vom 11.09.2024, Az. I ZR 168/23
    § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 307 Abs. 1 S.1 und S.2 Nr. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. auf Grundlage von § 1 UKlaG nicht die Rückzahlung unrechtmäßig erlangter Geldbeträge (hier: Pay Out-Fee für Guthaben) an Verbraucher verlangen kann.  Der Gesetzgeber habe im UWG einen verschuldensabhängigen Gewinnabschöpfungsanspruch zu Gunsten des Bundeshaushalts und einen ebenfalls verschuldensabhängigen Verbraucherschadensersatz vorgesehen. Im Jahr 2023 habe der Gesetzgeber ferner durch das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz die Abhilfeklage eingeführt, mit der qualifizierte Verbraucherverbände gegen Unternehmer gerichtete Ansprüche von Verbrauchern auf Leistung geltend machen können. Das sich daraus ergebende Konzept des kollektiven Rechtsschutzes würde durch einen aus § 8 Abs. 1 S.1 Fall 1 UWG abgeleiteten verschuldensunabhängigen Beseitigungsanspruch von qualifizierten Verbraucherverbänden unterlaufen, mit dem ein Unternehmer zur Rückzahlung an die betroffenen Verbraucher verpflichtet werden könnte. Zur Pressemitteilung Nr. 180/2024:

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  • veröffentlicht am 11. September 2024

    BGH, Urteil vom 11.09.2024, Az. I ZR 139/23
    BGH, Urteil vom 11.09.2024, Az. I ZR 140/23
    BGH, Urteil vom 11.09.2024, Az. I ZR 141/23
    § 13 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG, § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet als Teil einer Gesamtabbildung (z.B. einer Wohnung) die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt. Käufer von ohne Einschränkungen veräußerten Fototapeten, die ihre Räumlichkeiten damit dekorierten, Fotografien und Videoaufnahmen dieser Räume fertigten und diese im Internet einstellten, könnten sich auf eine konkludente Einwilligung des Urhebers in die dabei erfolgende Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der für die Fototapete verwendeten Fotografie berufen. Auf das Urheberbenennungsrechts gemäß § 13 Satz 2 UrhG habe der Urheber im Rahmen des Vertriebs der Fototapeten durch schlüssiges Verhalten verzichtet. Zur Pressemitteilung Nr. 179/2024 des BGH:
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  • veröffentlicht am 11. September 2024

    Ein Fortbildungs-Hinweis
    an alle Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtschutz,
    interessierte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger:

    Der Norddeutsche Verband für Gewerblichen Rechtschutz e.V. (NVFG) bietet, wie jedes Jahr, die Möglichkeit zur Fortbildung gem. § 15 FAO. Statt eine Frühjahrs- und eine Herbsttagung anzubieten, hat der NVFG e.V. dieses Jahr die Möglichkeit organisiert, sämtliche Fortbildungsstunden innerhalb von drei Tagen (07.-09.11.2024) in den repräsentativen Räumlichkeiten des Hotels Louis C. Jacob an der Elbchaussee in Hamburg (einschließlich einer Verpflegung) zu absolvieren, dies zu einem – wie ich finde – überaus günstigen Kostenansatz von 540,00 EUR für Mitglieder und 590,00 EUR für Nichtmitglieder. Das Veranstaltungsprogramm kann hier (Einladung) als pdf-Datei heruntergeladen werden. Das Anmeldeformular findet sich – ebenfalls als pdf-Datei – hier (Anmeldeformular).

  • veröffentlicht am 10. September 2024

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.05.2024, Az. 6 W 41/24
    § 8c Abs. 1 UWG, § 8c Abs. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtsmissbräulich ist, wenn sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele überwiegen. Im vorliegenden Fall hatte der Antragsteller versucht, sich die Berechtigung zur Verfolgung von Wettbewerbsansprüchen abkaufen zu lassen und versucht, den Antragsgegner, einen Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie, unter Androhung erheblicher finanzieller und berufsrechtlicher Konsequenzen vom lukrativen Markt der Penisverlängerungen zu verdrängen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. September 2024

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2024, Az. 16 U 92/23
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Bezeichnung „Transe“ eine ausschließlich abwertende Bedeutung mit diskriminierendem Verletzungsgehalt zukomme. Ob die bloße Verwendung des Wortes „Transe“ einen Angriff auf die Menschenwürde beinhalte oder eine Formalbeleidigung im verfassungsrechtlichen Sinne darstelle, könne offenbleiben, da der Verfügungsklägerin auch unter Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen der von ihr verfolgte Unterlassungsanspruch zustehe. Der Verfügungsbeklagte hatte in einem Blog-Beitrag geschrieben: „Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2024

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2024, Az. 6 U 192/23
    § 2 TTDSG, § 25 TTDSG, Verordnung (EU) 2016/679

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Hersteller von Software, die von anderen Unternehmen im Kontakt mit Endverbrauchern genutzt wird, für Datenschutzverletzungen haftet, die durch das Setzen von Cookies der Software ohne Einwilligung der Nutzer entstehen. Unerheblich sei insoweit, dass der Hersteller seine gewerblichen Kunde zur Einholung der datenschutzrechtlichen Einwilligung verpflichte, diese aber solchen Verpflichtungen nicht nachkämen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 3. September 2024

    LG Aachen, Urteil vom 22.02.2022, Az. 12 O 305/21
    § 273 BGB

    Das LG Aachen hat entschieden, dass ein Dienstleistungsanbieter ein Zurückbehaltungsrecht für Honorare geltend machen kann, wenn der Kunde von ihm die Übermittlung eines AuthCodes fordert, um seine vom Dienstleister betreute Domain auf einen anderen Provider zu übertragen. Eine mehrfach von Kollegen im Internet angeführte Entscheidung des BGH (Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 197/08 – Braunkohle-nein.de), wonach gegen die Forderung auf Herausgabe eines AuthCode keine Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht werden können, setzt sich mit einem Zurückbehaltungsrecht überhaupt nicht auseinander. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. September 2024

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.07.2024, Az. 6 W 36/24
    § 63 S. 1 Nr- 2 GKG, § 68 GKG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass für datenschutzrechtliche Verfahren in Zusammenhang mit einem Facebook-Datenleck ein Streitwert von 3.000 EUR anzusetzen ist. Im Übrigen sei bei einer Streitwertbeschwerde auch ein geringerer bzw. höher Betrag als angegriffen möglich (reformatio in peius). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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